Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Neue Anforderungen für digitale Angebote
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um. Es verpflichtet private Unternehmen erstmals dazu, ihre digitalen Dienstleistungen und Produkte barrierefrei zu gestalten.
Wer ist vom BFSG betroffen
Das Gesetz betrifft fast alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören insbesondere:
- Online-Shops und E-Commerce Plattformen.
- Bankdienstleistungen und Finanzsektor.
- Telekommunikationsdienste.
- Webseiten für Personenbeförderung (Bahn, Bus, Flug).
- E-Books und Software.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen.
Die technischen Anforderungen nach WCAG
Die technische Grundlage für die Umsetzung bildet die Norm EN 301 549, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA orientiert. Die zentralen Anforderungen lassen sich in vier Prinzipien unterteilen:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass Nutzer sie mit ihren Sinnen erfassen können (z.B. Alternativtexte für Bilder).
- Bedienbarkeit: Die Navigation muss ohne Maus, allein über die Tastatur möglich sein.
- Verständlichkeit: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen klar und nachvollziehbar sein.
- Robustheit: Die Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien, wie Screenreadern, kompatibel sein.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Unternehmen, die ihre digitalen Angebote bis zum Stichtag nicht anpassen, riskieren rechtliche Konsequenzen. Dazu zählen behördliche Anordnungen zur Mängelbeseitigung, Verkaufsverbote für Dienstleistungen und Bußgelder in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro.
Vorbereitung mit Unitblock
Die Umstellung einer bestehenden Webseite auf volle Barrierefreiheit erfordert Zeit und technisches Fachwissen. Unitblock unterstützt Sie dabei, Ihre digitale Infrastruktur rechtzeitig auf den Standard von 2025 vorzubereiten. Eine frühzeitige Analyse schützt nicht nur vor Sanktionen, sondern verbessert auch die allgemeine Nutzererfahrung und Suchmaschinenoptimierung Ihrer Webseite.